Gebühren, Planung, Termine


Die Kurse der Eltern-Kind-Kursreihe finden in Form von KursBLÖCKEN statt. Kursbeginn ist jeweils

  • nach den Sommerferien - in der Regel in der ersten Septemberwoche
  • nach den Weihnachtsferien
  • nach den Osterferien

Die Länge eines Kursblockes fällt jeweils etwas unterschiedlich aus. Pi mal Daumen sind es zwischen 10 und 14 Terminen. Die Teilnehmergebühr variiert entsprechend.

 

Zur Orientierung: Berechnung der Teilnehmerbeiträge pro Kursstunde eines Kursblocks in der Kursreihe (Eltern-Kind-Kurse) und den Babykursen:

  • "Basic": Bezugsperson und Kind  15,-€
  • "Familie": Teilnahme mit mehr als einem Kind 23,-€

Mitgebrachte Babys, die noch keinen eigenen Kurs besuchen, sind im ersten Lebensjahr beitragsfrei.

 

Gebühren für andere Angebote:

  • "Musik macht Mut": Jahresgebühr 450,-€ zahlbar in 10 Monatsbeiträgen
  • "Stimme & Rhythmus": 20,-€ pro Abend
  • "bald bist du da" - 15,-€ pro Termin
  • Honorare für Fortbildungen auf Anfrage.

Die Jahresangebote beginnen jeweils nach den Sommerferien.

 


Anfahrt zum Zauberland Musik

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.

Das Kleingedruckte - bitte sorgfältig lesen!

  • Die Kurse im Zauberland Musik finden in Form von Kursblöcken wöchentlich statt.
  • Die Teilnehmer besuchen das Angebot im Zauberland Musik auf eigene Verantwortung. Für Sach- und Personenschäden wird seitens des Zauberland Musik keine Haftung übernommen.
  • Die Kursgebühr wird spätestens zur zweiten Unterrichtsstunde fällig. Sie kann in bar oder per Überweisung beglichen werden.
  • Versäumte Stunden der TeilnehmerInnen, auch aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen können nicht beitragsmindernd berücksichtigt werden.
  • Bei Nichtantritt des bestätigten Kursplatzes werden bis zum zweiten Kurstermin 50% der Kursgebühr als Ausfallentschädigung fällig, danach ist der volle Kursbeitrag zu zahlen.
  • Die Kursleitung ist berechtigt, einen Kurstermin eines Kursblocks aus Krankheitsgründen abzusagen, ohne in eine Rückzahlungspflicht anteiliger Kursbeiträge gegenüber den Teilnehmern zu kommen.
  • In besonderen Fällen und/ oder in Absprache mit den TeilnehmerInnen können Kursdauer und Gebühr abweichend von der Kursbeschreibung gestaltet werden. 
  • Im Falle von Zeiten höherer Gewalt, auch bei Erliegen des öffentlichen Lebens, ist die Kursleitung zu einer Rückzahlung der Kursgebühren NICHT verpflichtet.
  • Wichtig: sollte innerhalb des Kursblockes der Präsenzunterricht temporär NICHT stattfinden dürfen, stellt die Kursleitung ein online Angebot zur Verfügung. Dies gilt als gleichwertiger Ersatz.